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Gerne helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, ob für Ihre Übersetzung eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist oder ob eine einfache Übersetzung genügt.
Für viele amtliche bzw. juristische Texte fordert der Gesetzgeber bei der Übersetzung die Einhaltung besonders strenger Vorschriften in Form von beglaubigten Übersetzungen. In Deutschland erfüllen nur ca. 3 % aller professionellen Übersetzer diese strengen Voraussetzungen, um beglaubigte Übersetzungen durchführen zu dürfen. Sie werden von den je nach Bundesland zuständigen Land- oder Oberlandesgerichten als gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer ernannt. Unser Übersetzungsdienst gehört mit seinen beeidigten Übersetzern dazu.
Bei uns erhalten Sie für Ihre wichtigen Dokumente beglaubigte Übersetzungen in und aus 40 Sprachen.
Als beglaubigte Übersetzungen werden Texte oder Dokumente bezeichnet, die aus einer Fremdsprache ins Deutsche oder umgekehrt übersetzt und deren Echtheit rechtlich verbindlich zugesichert (d.h. beglaubigt) wird. Kurz: die Beglaubigung einer Übersetzung ist ein einheitliches Echtheitszertifikat für ein übersetztes Dokument.
Beglaubigte Übersetzungen durch einen beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer sind prinzipiell immer dann erforderlich, wenn dem Text in Deutschland sowie im Geltungsbereich der Europäischen Union Rechtswirksamkeit vor Gericht und staatlichen Behörden verliehen werden soll.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, ob für Ihre Übersetzung eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist oder ob eine einfache Übersetzung genügt.
Einfache Übersetzungen (z.B. aus den Bereichen Werbung, Literatur, Theater) müssen keine speziellen Formerfordernisse erfüllen. Eine beglaubigte Übersetzung hingegen darf nur von beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern vorgenommen werden. Bei beglaubigten Übersetzungen werden nach der Übersetzung des Textes noch Beglaubigungsvermerk, Beglaubigungsstempel und die Unterschrift des Übersetzers hinzugefügt. Je nach Bundesland gilt die Regelung, dass eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich noch durch eine Unterschrift des zuständigen Konsulats und/oder des Präsidenten des zuständigen Gerichts überbeglaubigt werden muss (mittels einer sog. Legalisation oder Apostille).
Legen Sie Ihre Übersetzung vertrauensvoll in unsere Hände. Wir kümmern uns darum, dass alle erforderlichen Formvorschriften rechtssicher und zuverlässig eingehalten werden. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular für die schnelle Bearbeitung Ihres Auftrags.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern erstellt werden. Normalerweise werden Dokumente und Unterschriften von Behörden oder befugten Personen (z.B. einem Notar) beglaubigt. Wer ein Dokument oder eine Unterschrift beglaubigt, bürgt rechtlich für dessen Echtheit. Das bedeutet, dass mit einer Beglaubigung eine rechtserhebliche Verantwortung übernommen wird. Dieses Mittragen von Verantwortung dient dem Zweck, dass eine Echtheit nicht leichtfertig zugesichert wird. Es wird sorgfältig geprüft, ob der zu beglaubigende Gegenstand wirklich echt ist. Personenkreise, die mit dem beglaubigten Dokument in Berührung kommen, können sich damit auf dessen Echtheit und auf Rechtssicherheit verlassen.
Bei fremdsprachlichen Texten dürfen weder Angestellte einer Behörde noch ein Notar die Übernahme einer solchen Verantwortung leisten, da diesen schlichtweg der fachsprachliche Hintergrund fehlt. Da sprachliche Feinheiten juristisch sehr unterschiedliche Auswirkungen haben können, werden für die Beglaubigung fremdsprachlicher Texte bzw. die Übersetzung von fremdsprachlichen Texten hierfür ausschließlich gerichtlich ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer eingesetzt; letztere sind somit neutrale und juristisch absolut zuverlässige Vertrauenspersonen (des Gesetzgebers).
Bei Fragen zur beglaubigten Übersetzung von Dokumenten aus dem Bildungsbereich kann ggf. auch das zuständige Kultusministerium weiterhelfen.
Übrigens - wie eingangs bereits erwähnt - werden in Deutschland aufgrund der strengen Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsbedingungen nur ca. 3 % aller professionellen Übersetzer öffentlich bestellt und beeidigt.
Sie wissen schon konkret, was Sie übersetzt haben wollen? Sie können Ihre zu übersetzenden Dateien bequem direkt hochladen. Wir übersetzen gerne für Sie und freuen uns auf Ihre Anfrage.
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